Die Genehmigung für den Betrieb unserer Tierpension liegt nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz vom Landrat des Odenwald- kreises, Hauptabteilung Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Abt. 5 Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Scheffelstraße 11 in 64385 Reichelsheim, vor.
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